Über uns
Auszug aus den Statuten
2.1 Hauptzweck der „Association des Propriétaires à la Gare à Cheyres“ (AdP) war seit Anbeginn und bleibt die Erhaltung und Pflege des „Caravanings sous la gare“ als eine mit Leben erfüllte Ferienanlage, welche der Erholung und der Entspannung, d.h. der Freizeitgestaltung in vielerlei Hinsicht dient.
Sie tut dies als im „Reglement du Plan spécial du Caravaning à la gare“ bevollmächtigter Gesprächspartner im Auftrag der Cheyrer Behörden.
Wer hier sein Grundstück – Eigentum als ständigen Wohnsitz wählt, ordnet sich automatisch diesem oben genannten Hauptzweck unter. Näheres ist in der “Benutzerordnung” geregelt. Die AdP verfolgt keinen Erwerbszweck.
2.2 Umsetzung des Hauptzweckes: Es ergeben sich folgende Schwerpunkte:
2.2.1.) Die AdP fördert über ihren Vorstand die Beziehungen zwischen den Mitgliedern, bzw. tritt in einem nicht mehr direkt lösbaren Konfliktfall als Mediatorin auf, sofern dies gewünscht wird.
2.2.2.) Die AdP vertritt die Interessen aller seiner Mitglieder gegenüber Dritten. Voraussetzung ist, der Zusammenhang mit den Gesamtinteressen des Vereins gemäss „Statuten“, „Benutzerordnung“ und „Reglement du Plan spécial à la gare“ .
2.2.3.) Die AdP kümmert sich im Auftrag der Gemeinde um die Instandhaltung und den Unterhalt der gemeinsamen Anlagen wie z.B. Wege und Strassen- ohne die Kanalparzelle (RF 2436). Anträge bezüglich der Kanalparzelle werden an der GV nicht behandelt.
2.2.4.) Der AdP obliegt die gesamte Verwaltung des Mit-Eigentums im „Caravaning à la gare“ (RF 2398, 2562, 2741, 2743, 2951).
2.2.5.) Die AdP stellt mit seinem Vorstand das Bindeglied zur Gemeinde Cheyres und ihren Behörden dar, unterstützt diese partnerschaftlich und sucht im Bedarfsfall mit ihr zusammen nach einvernehmlichen Lösungen.
Unsere Geschichte
Die Statuten der „Vereinigung der Eigentümer à la Gare in Cheyres“ beruhen auf den Beschlüssen der Gründungsversammlung im Jahre 1967 und auf den Revisionsanträgen, die in den Generalversammlungen (GV) vom 15. Mai 1988, vom 2. August 2003 , vom 26. Juli 2013 und vom 25. Juli 2014 rechtsgültig geworden sind.
